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05.12.2022
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02.12.2022
Deutsche Regierung beschließt Rücktritt vom klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag und stimmt Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Handelsagenda zu

Deutsche Regierung beschließt Rücktritt vom klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag und stimmt Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Handelsagenda zu. (Credits: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Die Bundesregierung hat den Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag im Kabinett beschlossen. Ebenso hat das Kabinett die Eckpunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Handelspolitik vom 11. November 2022 gebilligt sowie wichtige Beschlüsse zur Fachkräfteeinwanderung und zur Modernierung der Verwaltungsgerichtsordnung getroffen.
Bundesminister Habeck hierzu: „Das Bundeskabinett hat heute vier wichtige Beschlüsse gefasst, die klaren Fortschritt zeigen: Wir haben erstens den Rücktritt vom klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz. Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir haben zweitens mit den Eckpunkten für Weiterentwicklung unserer Handelsagenda eine klare Grundlage geschaffen. Deutschland hat damit endlich auch wieder eine Stimme in der Handelspolitik und kann sich auf EU-Ebene aktiv einbringen. Nachhaltigkeit ist künftig nicht mehr nur ein „nice to have“, sondern wesentlicher Bestandteil von Handelsabkommen. Drittens gehen wir auch strukturelle Reformen in Deutschland an und setzen ein starkes Zeichen für mehr Fachkräfteeinwanderung. Wir werden vor allem das Einwanderungsrecht deutlich öffnen. Eine aktive und gute Einwanderungspolitik ist Standortpolitik. Und schließlich beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren mit der Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung, damit Stromleitungen schneller gebaut werden können.“
Nähere Informationen zum Energiecharta-Vertrag und zur Weiterentwicklung der Handelsagenda
Der Energiecharta-Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der für Deutschland im April 1998 in Kraft getreten ist. Der Vertrag enthält Bestimmungen zum Investitionsschutz, zum Handel und Transit von Energiematerialien und -produkten sowie zu Streitbeilegungsmechanismen. Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Kabinettbeschluss den Rücktritt von diesem Vertrag beschlossen. Formal wird der Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag in einem nächsten Schritt und noch vor Jahresende 2022 der Portugiesischen Republik als der Verwahrerin des Vertrages mitgeteilt. Dann kann der Rücktritt vor Jahresende 2023 wirksam werden. Neben Deutschland haben Frankreich, Niederlande, Spanien, Polen, Slovenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 zurückgetreten. Die Bundessregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene für einen Rücktritt auch der EU vom Energiecharta-Vertrag ein, so wie dies auch das Europäische Parlament fordert.
Der Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag ist zugleich Teil des ebenfalls von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunktepapiers „Weiterentwicklung der Handelspolitik der Bundesregierung“, das weitere wesentliche Elemente für eine neue Handelspolitik der Bundesregierung festschreibt. Neben dem Energiecharta-Vertrag betreffen diese die Bereiche CETA, WTO, Nachhaltigkeitsstandards in europäischen Handelsverträgen, MERCOSUR, Investitionsschutzabkommen allgemein, EU-Handelsabkommen mit Chile und Mexiko sowie die EU-Handelsbeziehungen mit den USA.
Quelle: Bundesregierung und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz







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